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Gerichtsgutachten
Die Gutachten werden im Rahmen gerichtlicher Beweisaufträge erstellt.
Die Fragestellungen betreffen die Hardware und die Software von IT-/EDV-Systemen,
d.h. von Computern, System- und Anwendungsprogrammen sowie ihrer Vernetzung,
Dies umfasst auch die Programmentwicklung / Programmierung und Programmeigenschaften.
Beweisfragen beziehen sich typischerweise auf:
Notebooks und PCs, Server-und Groß-Computer, Router und Vernetzung, Spezialhardware
Betriebssysteme, Anwendungssoftware, Spezialsoftware
Qualität, Mängel und Ursachen, Kosten und Werte
Datensicherheit, Funktionssicherheit, Zuverlässigkeit, Ergonomie und Bedienbarkeit
Funktionen, Funktionsumfang und übliche Eigenschaften vergleichbarer Produkte
Softwareentwicklung, Test und Prüfung
Softwareurheberschaft, Software-Plagiate, Eigenständigkeit einer Entwicklung
System- und Datenzugriffe, Eingriffe und Veränderungen, Nachweise und Ursachen
ordnungsgemäße Administration und Betriebsführung
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