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Honorar
Aufwendungen zur Erstellung von Gutachten im Auftrag von Gerichten werden entsprechend dem
Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz
(Sachgebiet-Nr. 11.4 - Informatik - 125,- Euro/Std,
u.U. auch Sachgebiet-Nr. 11.3 - Kommunikations- und Informationstechnik 115,- Euro/Std oder
Sachgebiet-Nr. 11.5 - Datenermittlung und -aufbereitung - 125,- Euro/Std) vergütet.
Bei privaten Untersuchungs-, Beratungs- oder Begutachtungsaufträgen werden
Aufwand, Kosten, Termine und sonstige Modalitäten individuell abgestimmt, z.B. auch, ob eine
Vergütung nach Aufwand oder eine Kostenpauschale vorgesehen werden sollen.
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