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Privatgutachten
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger gewährleistet
die anerkannte Fachkunde und Verpflichtung zur Objektivität.
Auch Gutachten, die im privaten Auftrag erstellt werden, werden
anerkannt fachgerecht, sorgfältig, objektiv, vertraulich, fristgerecht und
zeitnah erstellt.
Die Gutachten können zur Problem- und Schadenidentifikation, Bewertung, Beweissicherung sowie zur
Vorbereitung außergerichtlicher Einigungen und Vergleiche eingesetzt werden.
Die Gutachten können vor Gericht als Beweise verwendet werden, und der Gutachter kann als sachverständiger
Zeuge gehört werden.
Ein Privatgutachten kann einen Prozess beschleunigen oder auch vermeiden helfen.
Vorhandene Gutachten können zur Vorbereitung für die nächste Instanz fachlich fundiert
überprüft werden, und es kann ein Obergutachten erstellt werden.
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