Prof. Dr. Heiko Krumm
Dipl. Informatiker
von der Industrie- und Handelskammer
zu Dortmund öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für Systeme
und Anwendungen der Informationsverarbeitung

Tel: 02922 83281  
Mobil: 0176 34640333
Fax: 02922 865319
E-Mail: heiko.krumm@tu-dortmund.de
https://www.sv-krumm.de

 
 
Benditstraße 67
59457 Werl
 
oder
  Pestalozzistraße 25
  22305 Hamburg
 
oder
  Kuhwaldstraße 53a
  60486 Frankfurt am Main


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Privatgutachten

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger gewährleistet
die anerkannte Fachkunde und Verpflichtung zur Objektivität.
 
Auch Gutachten, die im privaten Auftrag erstellt werden, werden anerkannt fachgerecht, sorgfältig, objektiv, vertraulich, fristgerecht und zeitnah erstellt.

Die Gutachten können zur Problem- und Schadenidentifikation, Bewertung, Beweissicherung sowie zur Vorbereitung außergerichtlicher Einigungen und Vergleiche eingesetzt werden.
 
Die Gutachten können vor Gericht als Beweise verwendet werden, und der Gutachter kann als sachverständiger Zeuge gehört werden.
 
Ein Privatgutachten kann einen Prozess beschleunigen oder auch vermeiden helfen.
Vorhandene Gutachten können zur Vorbereitung für die nächste Instanz fachlich fundiert überprüft werden, und es kann ein Obergutachten erstellt werden.